Studienbeihilfe – mehr für dich!
Nach österreichischem Recht sind die Eltern von Studierenden verpflichtet, für den finanziellen Bedarf ihrer Kinder bis zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit aufzukommen. Dazu zählt auch der Abschluss eines zielstrebig betriebenen Studiums. Nur wenn die Eltern oder die_der Studierende selbst nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium verbundenen Kosten zu tragen, soll die Studienförderung eingreifen.
So zumindest in der Theorie. In der Praxis wurde die Studienbeihilfe seit 1999 nicht mehr inflationsangepasst, viel zu wenige Studierende, die bedürftig wären, können sie nicht beziehen, da zu wenig Geld da ist und und und. Es stehen schlicht zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung, um allen Studierenden, die es brauchen würden, finanziell unter die Arme greifen zu können. Und dass der Bedarf besteht, ist unbestreitbar: Unzählige Studien, wie z.B. die Studierendensozialerhebung des Institut für Höhere Studien (IHS), beweisen immer wieder, dass der Großteil der Studierenden nebenher arbeiten muss, um sich eine Wohnung, Essen, studienrelevante Dinge (wie Bücher, Materialien, etc.) oder öffentliche Verkehrsmittel leisten zu können.
Nun wurde im Frühjahr 2017 nach jahrelangem Stillstand in diesem Bereich im Nationalrat endlich eine Erhöhung der Studienbeihilfe und eine Ausweitung des Bezieher_innenkreises beschlossen. Grundsätzlich gibt es vier große Änderungen, die den Studierenden zugutekommen sollen.
(1) Die Höchststudienbeihilfe wurde angehoben! Das bedeutet, jeden Monat (zumindest ein bisschen) mehr Geld pro Person.
(2) Die sogenannte Auswärtigkeit wird nun neu geregelt. Grundsätzlich geht es hier darum, dass Studierende, die weit weg von ihrem Heimatort/ihren Eltern studieren, mehr Geld bekommen, da sie sich eine eigene Wohnung finanzieren müssen. Die Stipendienstelle berechnet hier anhand der Verkehrsdaten, deinem Heimatort, deiner Wohnadresse etc. die möglichen Verkehrswege. Belaufen sich die auf über eine Stunde Wegzeit, giltst du als auswärtig.
(3) Bist du über 24 Jahre alt, erhältst du von nun an auch die höhere Höchststudienbeihilfe von 715€ statt wie bisher die niedrigere von 479€
(4) Die Änderung, die viel mehr Studierenden erlauben wird, überhaupt Studienbeihilfe beziehen zu können, betrifft die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern. Hier wird die Bemessungsgrundlage geändert. Bisher war es z.B. so, dass die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern ab einem Jahreseinkommen von 4.725€ bereits 10% betragen hat. Mit der Änderung gilt dies z.B. erst ab einem Jahreseinkommen von 11.273€, was gerade Studierende, deren Eltern im Niedriglohnsektor arbeiten, stark entlasten kann. (Mehr Infos zur Berechnung findest du in der Sozialbroschüre der ÖH Bundesvertretung auf www.oeh.ac.at/downloads)
Grundsätzlich bedeutet das also, dass nun nicht nur jene, die ohnehin schon Studienbeihilfe beziehen können, mehr bekommen werden, sondern, dass auch viel mehr Studierende überhaupt den Anspruch besitzen. Deswegen solltest du unbedingt einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen - auch mit 70€ pro Monat ließe sich schließlich was anfangen!
Unter www.stipendienrechner.at, einem Service der AK OÖ und der ÖH, kannst du dir ausrechnen, wieviel Studienbeihilfe du bekommen würdest. Du solltest jedoch unabhängig vom dortigen Resultat unbedingt einen Antrag stellen. Das Ergebnis des Rechners kann nämlich vom tatsächlichen Betrag abweichen.
Dora Jandl, Bildungswissenschaften, Uni Wien (Sozialreferentin BV)