FHs: Erlaubt ist, was nicht verboten ist
Willkürliche Exmatrikulation, Verpflichtungen als kostenlose WerbeträgerInnen herzuhalten und Abtreten von Rechten: Fachhochschul-Studierende müssen Ausbildungsverträge mit teils fragwürdigen Klauseln unterschreiben und erleben eine massive Benachteiligung.
Willkürliche Exmatrikulation, Verpflichtungen als kostenlose WerbeträgerInnen herzuhalten und Abtreten von Rechten: Fachhochschul-Studierende müssen Ausbildungsverträge mit teils fragwürdigen Klauseln unterschreiben und erleben eine massive Benachteiligung.
Dieses Semester stehen 19.000 FH-StudienanfängerInnen 28.000 abgewiesenen BewerberInnen gegenüber. Auf jene, die die Hürden des Aufnahmeverfahrens erfolgreich absolviert haben, wartet an den ersten FH-Tagen eine Weitere: Zweifelhaft anmutende Ausbildungsverträge müssen unterschrieben werden.
Zum Beispiel sichert sich die FH Krems in ihrem Ausbildungsvertrag ab, dass keine Person , die sie vom Studium ausschließen will, ernsthaft dagegen berufen kann und schließt „die Anrufung der ordentlichen Gerichte ausdrücklich aus". Am Management Center Innsbruck nutzt man die Studierenden als kostenlose Werbeträger. Diese müssen unterschreiben, dass sie sich „zur aktiven Mitwirkung an Marketing- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen" verpflichten. Und an der FH Campus Wien treten die Studierenden durch das Unterschreiben alle „Nutzungs- und Verwertungsrechte“ ihrer Abschlussarbeiten und anderer geistiger Schöpfungen in „zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form" an die Fachhochschule ab.
An eben dieser Vertragsklausel der FH Campus Wien stößt sich der 23-jährige Johannes Burk. Vor wenigen Wochen begann er dort sein Masterstudium „IT-Security“. Als ihm der Ausbildungsvertrag ausgehändigt wurde, ist ihm schnell jene Klausel ins Auge gesprungen, durch die er alle Rechte an seinen Arbeiten für immer abtritt. Daraufhin wandte er sich an die Bundes-ÖH, welche ihn an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) verwiesen hat. Das Ergebnis der Beratung beim VKI war ernüchternd: Er müsse das Risiko eingehen, sich der Klausel zu widersetzen und abwarten, ob die FH klagt. Dass sich die FH tatsächlich auf ihre Rechte berufen und klagen würde, glaubt er aber nicht. Was ihn vor allem stört, ist „der Fakt, dass ich mich dann strafbar mache, wenn ich beispielsweise eine eigene Geschäftsidee umsetze“. Da es für ihn keine Option war, den Studienplatz nicht anzunehmen, hat er den Vertrag letzten Endes unterschrieben. „Meine Konsequenz ist, dass ich sämtliche vielversprechende Projektideen komplett vom Studium fernhalte“, schließt Burk.
Privatrecht ermöglicht Willkür. Dass die Ausbildungsverträge kritisiert werden, habe man erst aus den Medien erfahren, heißt es aus den Büros der Hochschulleitungen. „Falls hier Bedenken bestehen, setzen wir uns gerne zusammen, besprechen das Problem und finden eine Lösung“, erklärt Ulrike Prommer, Geschäftsführerin der FH Krems. „Wir nehmen dies zum Anlass, die entsprechenden Klauseln kritisch zu beleuchten und wo es Bedarf gibt, Adaptierungen vorzunehmen“, verspricht Arthur Mettinger, Rektor der FH Campus Wien. Und den Bedarf gibt es auf jeden Fall, wenn es nach Tobias Kurtze, dem Vorsitzenden der ÖH FH Campus Wien geht. Er spricht sich für „die Überführung der Fachhochschulen in ein hoheitliches System und konkreten Regelung von Ausbildungsverträgen an Fachhochschulen“ aus. Zu einer gemeinsamen Stellungnahme bekennen sich Andreas Altmann, Rektor, und Michael Seidl, ÖH-Vorsitzender des MCI Management Center Innsbruck: „Im Rahmen der letzten Überarbeitungen des Ausbildungsvertrages war die Studierendenvertretung eingebunden. Die im Ausbildungsvertrag geregelte Zustimmung der Studierenden zur Mitwirkung an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule ermöglicht ja auch Vorhaben, welche den Studierenden zugute kommen.“
Der Grund für solche Ausbildungsverträge: Zwischen Fachhochschulen und Studierenden gilt das Privatrecht. Das Wissenschaftsministerium gibt also keine studienrechtlichen Rahmenbedingungen vor, die für einheitliche Verhältnisse hinsichtlich der Rechte und Pflichten zwischen Fachhochschulen und Studierenden sorgen, wie es an Universitäten der Fall ist. Auch das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) regelt viele dieser Rechte und Pflichten nicht, welche dann stattdessen in einem Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Rechtsanwalt Ingo Riß (anwalt-riss.at) erklärt den Unterschied zwischen Privatrecht und Universitätsrecht so: „Das Privatrecht regelt allgemein die Handlungsspielräume von Menschen und Institutionen zueinander. Im Privatrecht ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Das Universitätsrecht dagegen gehört dem öffentlichen Recht an, das dem Legalitätsprinzip verpflichtet ist. Hier heißt es: Verboten ist, was nicht erlaubt ist.“ Auch die Übertragung aller UrheberInnen oder Verwertungsreche findet er problematisch: „Das ist unzulässig. Im Rahmen der gesetzlichen Regeln besteht Handlungsfreiheit, die aber dennoch seine Grenze bei unsachlicher Willkür und rechtlicher Sittenwidrigkeit hat.“ Die Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung an Werbung oder Marketing beurteilt er ähnlich. Riß weiter: „Den Ausschluss des Rechtsweges oder extrem kurze Fristen für Beschwerden gegen Ausbildungsvertragskündigungen stufe ich als richtige Knebelungsklauseln ein.“
Sittenwidrig. So sieht auch die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) die Ausbildungsverträge, die die Studierenden an manchen Fachhochschulen vorgelegt bekommen. Doch nicht nur, dass Studierende vielleicht werbend „am Tag der offenen Tür ein Kapperl tragen müssen“, stößt Bernhard Lahner vom Vorsitzteam der Bundes-ÖH sauer auf. Immer mehr Studierende, sagt er, würden sich mit Beschwerden an die ÖH-Beratungsstelle wenden – und es seien echte „Härtefälle“ darunter. Unter diesen Härtefällen befindet sich auch ein FH-Student, der mittlerweile exmatrikuliert wurde. Besagter Student konnte seinen dritten und letzten Prüfungstermin für eine Lehrveranstaltung krankheitsbedingt nicht wahrnehmen. Ihm wurde eine negative Beurteilung eingetragen und er wurde gemäß FHStG nach drei negativen Ergebnissen exmatrikuliert. Sein Erklärungsversuch bei der Studiengangsleitung und beim Kollegium blieb erfolglos. Ihm bleibt nur noch der Weg vor das Zivilgericht. Eine solche Klagsführung bringt aber ein erhebliches Kostenrisiko mit sich. Weiters ist mit einer entsprechenden Dauer der Verfahren zu rechnen. Studierende an Universitäten sind hier besser gestellt, da nach dem Universitätsgesetz studienrechtliche Angelegenheiten in den Bereich der Hoheitsverwaltung fallen. Das heißt, die Universitäten haben über solche Streitigkeiten mittels Bescheid zu entscheiden. Gegen einen solchen Bescheid kann das Bundesverwaltungsgericht angerufen werden. Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht kein Prozesskostenrisiko für die Studierenden.
Volksanwaltschaft fordert Gleichstellung. Zur Lösung des Problems fordert die Bundes-ÖH einen FH-Gipfel, um gemeinsam mit der Fachhochschul-Konferenz und dem Wissenschaftsministerium das Studienrecht zu überarbeiten. „Es geht mir darum, dass alle Studierenden, egal wo und was sie studieren, die gleichen Rechte haben. Es ist absurd, dass FH-Studierende als Einzelpersonen gegen riesige Institutionen vor dem Zivilgericht klagen müssen und die Freundin oder der Freund auf der Uni eine Beschwerde schreibt und alles weitere sich dann von allein erledigt“, so Lahner. Die Bundes-ÖH befindet sich mit ihrer Forderung nach einer Angleichung der Fachhochschulen an das Universitätsrecht in guter Gesellschaft: Schon im Vorjahr hat die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht die Schlechterstellung von FH-Studierenden angeprangert. In einer Stellungnahme fordert die Volksanwaltschaft, „Studierende an Fachhochschulen mit Studierenden an Universitäten gleichzustellen, indem im Fachhochschul-Studiengesetz geregelt wird, dass die Fachhochschulen bei der Vollziehung der Studienvorschriften im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig werden“.
Bildung als Produkt. Kurt Koleznik, Generalsekretär der Fachhochschul-Konferenz, hält wenig von der Idee, FH- und Uni-Studierende rechtlich gleichzustellen. Er ist der Meinung, „dass eine Überführung von Fachhochschulen in ein hoheitliches System dem Grundgedanken des Public-Private-Partnership Modells widerspricht“. Dadurch käme es zu einer Entdifferenzierung zwischen Fachhochschulen und Universitäten. Bei einem Auto- oder Hauskauf müsse doch auch ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgeschlossen werden. In diesem Punkt scheiden sich die Geister zwischen der FHK und Bundes-ÖH. „Hier wird das Studieren an einer FH als Produkt und als Konsumieren von Bildung verstanden. Wir sehen ein Studium aber nicht als Erwerb eines Produktes und deswegen ist es ganz klar, dass es Veränderungen braucht“, entgegnet Lahner. Aus dem Wissenschaftsministerium heißt es, dass man „sowohl mit der Bundes-ÖH als auch mit der Fachhochschul-Konferenz in gutem Kontakt“ stehe und man sich „gerne als Vermittler“ anbiete.
Sandra Schieder studiert Journalismus und Public Relations an der FH JOANNEUM in Graz.