Momo will an die Uni
Der Disput zwischen der Caritas und dem niederösterreichischen Landesrat Waldhäusl hat sich weiter zugespitzt. Wären Kinder- und Jugendhilfe nicht erneut eingeschritten, müssten junge Flüchtlinge gegen den Willen der Caritas aus ihrer jetzigen Unterkunft in St. Gabriel ausziehen. Der Landesrat begründete diese Forderung mit der Angabe, die Betreuungskosten seien zu hoch. Bereits Anfang 2016 forderte der damalige FPÖ-Klubobmann Gottfried Waldhäusl eine nächtliche Ausgangssperre für Asylwerber_innen. Die Niederösterreichische Landeshauptfrau, Johanna Mikl-Leitner von der ÖVP, kritisierte die Vorgehensweise Waldhäusls und gab ihm eine „letzte Chance“.
Bei dieser Aufregung bleibt das Wohl der jungen Geflüchteten auf der Strecke. Viele haben ohnehin Probleme, die deutsche Sprache zu lernen und sich
im österreichischen Bildungssystem zurecht zu finden. Dem österreichischen Bundesministerium für Inneres zufolge stammten die meisten Asylanträge im Jahr 2017 von Syrer_innen und Afghan_innen. Sowohl Syrer_innen als auch Afghan_innen stammen aus sehr unterschiedlichen Kulturen und ihre Amtssprachen unterscheiden sich stark von Deutsch. Die kulturelle und sprach- liche Differenz stellt für die Geflüchteten große Hürden dar, beispielsweise beim Erlernen des lateinischen Schriftsystems.
In Wirklichkeit spielt Bildung einen zentralen Aspekt bei der Integration. Sie sorgt für die Vermittlung der hiesigen Werte und Normen und ermöglicht eine größere Teilnahme an der Gesellschaft. Schulkenntnisse nehmen eine Schlüsselrolle bei der Entfaltung der Talente und bei der Einbringung der Fähigkeiten in die Gesellschaft ein. Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte der Vereinten Nationen, die auch von Österreich ratifiziert worden ist, sieht Bildung als grundlegendes Menschenrecht an. Unabhängig von der Herkunft und von dem Bildungsabschluss der Eltern sollte das System jedem Menschen dieselben Bildungschancen ermöglichen. Diese Voraussetzung ist essentiell, denn wer keine Perspektiven hat, hat auch keinen Ansporn. Die Integrationsfrage ist also auch gleichzeitig eine Bildungsfrage. Doch wie sehen denn die Bildungschancen für Flüchtlinge in Österreich aus?
Viele Namen, andere Bedingungen.
Zunächst muss zwischen Asylwerber_innen und Asylberechtigten (bzw subsidiär Schutzberechtigten) unterschieden werden. Mit positiver Erledigung des Asylverfahrens werden Asylwerber_innen zu -berechtigten und haben – unter anderem – freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Asylwerber_innen haben in Österreich zunächst lediglich ein Recht auf die Grundversorgung. Diese garantiert ihnen die Sicherung eines bescheidenen Lebensunterhalts und fällt unverkennbar geringer aus als jene Sozialleistungen, die an einen Aufenthaltstitel geknüpft sind. Für Asylwerber_innen in organisierten Unterkünften werden etwa 20 Euro pro Tag für Verpflegung und Unterbrin- gung gezahlt. Dieses Geld fließt dann üblicherweise direkt an die Unterbringungseinrichtung. Daneben erhalten die Asylwerber_innen etwa 40 Euro im Monat für alle weiteren persönlichen Ausgaben. Für selbstständig wohnende Asylwerber_innen gibt es etwa 320 Euro im Monat für Miete, Verpflegung und Ähnliches. Dabei muss auch bewiesen werden, dass Miete bezahlt wird. Bei Kindern werden die Kosten für die Schulutensilien übernommen.
Unbegleitete Minderjährige, die einen Asylantrag stellen, gelangen zunächst in eine Sonderbetreuungsstelle des Bundes und werden dann später zu Betreuungseinrichtungen in den Bundesländern zugewiesen. Diese Einrichtungen können Pflegefamilien, Wohngruppen, betreute Wohneinrichtungen oder Wohnheime sein. Der Kostenbeitrag für die Unterbringung liegt je nach Bundesland zwischen 40,50 Euro und 95 Euro. Dieser Betrag fällt im Vergleich zu Tagessätzen für österreichische Kinder und Jugendliche deutlich geringer aus, denn diesen stehen mindestens 120 Euro zu.
Bis zum 15. Lebensjahr herrscht in Österreich Schulpflicht und daher müssen auch minderjährige Asylsuchende in die Schule. Allerdings wird es für Jugendliche, die sich danach noch im Asylverfahren befinden, schwierig, ihre Schulbildung fortzusetzen. Es besteht für weiterführende Schulen wie HTL oder AHS keine Pflicht, diese Jugendlichen aufzunehmen.
Für Bildungseinrichtungen gibt es die Möglichkeit, ein Kind als außerordentliche/n Schüler_in einzustufen, wenn es über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügt. Im Rahmen dieser Möglichkeit können außerordentliche Schüler_innen am gewöhnlichen Klassenunterricht teilnehmen, werden allerdings nur bei zumutbaren Fächern bewertet. Das heißt, die Kinder erhalten keine Note bei Prüfungen, die ohne Deutschkenntnisse nicht positiv absolviert werden können. Ob dieses Kind in die nächste Klasse aufsteigt, hängt vom Einverständnis der Schulleitung ab.
Bildungswege in Österreich.
Welche Bildungsmöglichkeiten haben Jugendliche über 15 Jahren? Grundsätzlich unterscheidet sich das Angebot je nach Bundesland. Häufig mangelt es an Plätzen in den Schulen und der Aufenthaltsstatus spielt dabei eine große Rolle. Bei anerkannten Flüchtlingen gilt die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Sogenannte Alphabetisierungs- und Basisbildungskurse sollen Jugendlichen, die zuvor keinen ausreichenden Zugang zu Bildungseinrichtungen gehabt haben, Grundwissen wie Lesen und Schreiben vermitteln.
Momo ist einer dieser minderjährigen Jugendlichen. Der 17-Jährige ist vor etwas mehr als einem Jahr nach Österreich gereist. „In Afghanistan konnte
ich nicht mehr bleiben“, erzählt er, zu groß war das Risiko, als Opfer eines Terroranschlages zu enden. Aus diesem Grund hat er damals als 16-jähriges Kind die lebensgefährliche Odyssee nach Europa auf sich genommen. Noch immer hat er kein Asyl bekommen. Dabei verbessern sich seine Deutsch- kenntnisse stetig, auch wenn er noch Probleme mit der Satzstruktur hat, kann er gut auf Deutsch kommunizieren. Derzeit besucht er die Handelsakademie des Berufsförderungsinstituts in Wien und erhält nach der Schule zusätzlichen Deutschunterricht. Nichtsdestotrotz benötigt er noch weitere Förderung, da laut seiner Lehrerin seine „Deutschkenntnisse für einen Abschluss noch nicht ausreichen“. Er besucht eine sogenannte Integrationsklasse, die hauptsächlich aus jüngeren Schüler_innen besteht, deren Deutsch ebenfalls Mängel aufweist. Die Lehrerin ist überzeugt, „er benötigt mehr Übung und eine Person, die ihn unterstützt“. Momo wohnt in einer WG und ist größtenteils auf sich alleine gestellt. Es kommt öfters vor, dass Momo den Unterricht nicht besuchen kann, weil er zu seinen Behördenterminen gehen muss. Die Unsicherheit darüber, welchen Ausgang sein Asylantrag nehmen wird, setzt den Jugendlichen zusätzlich unter Stress.
Viele Ansätzen, keine Lösungen.
Nichtsdestotrotz schätzt der Afghane die Unterrichtseinheiten und die Fördergelder, die ihm diese schulische Ausbildung ermöglichen. In Wien und in ganz Österreich gibt es mehrere Projekte, die auf die Bildung von Asylwerber_innen ausgerichtet sind. So etwa das Jugendcollege, welches aus den Mitteln des Europäischen Sozial- fonds (ESF), des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien, der Magistratsabteilung 17 und dem Fonds Soziales Wien (FSW) mit Unterstützung des Wiener Arbeitnehmer_innen Förderungsfonds (waff) kofinanziert wird. Das Jugendcollege zielt darauf ab, den jungen Geflüchteten ein vorbereitendes Bildungsangebot für die weiterführende schulische oder berufliche Ausbildung anzubieten.
Das Projekt „Interkulturelles Mentoring für Schulen“ an der Universität Wien fördert kulturelle und sprachliche Vielfalt in Klassenzimmern, indem es Mentor_innen und Schüler_innen mit ähnlichem sprachlich-kulturellen Hintergrund vernetzt. Diese ehrenamtlichen Mentor_innen setzen sich auch für die Bildung von Flüchtlingen ein. Die Leiterin des Projekts, Susanne Binder, kritisiert den Zeitdruck, unter dem Jugendliche stehen, die nicht mehr in einem schulpflichtigen Alter sind. „Sie brauchen oft auch mehr Zeit, um anzukommen und sich mit der neuen Situation in dem Land und der Schule zurechtzufinden. Vertrauenspersonen wie etwa Mentor_innen können hier viel bewirken“, so Binder. Das Problem dabei liegt wohl nicht an der Zahl der Förderprojekte, sondern schlichtweg am Bildungssystem. Der ehemalige Mentor des Interkulturellen Mentoring Programms und Bildungsforscher Ralph Chan sieht die Bildungschancen für Flüchtlinge schlecht. Diese würden „vom System mit ihren Problemen, seien sie sprachlich oder psychisch, alleine gelassen“, so Chan. Viele asylwerbende Jugendliche scheitern häufig am Notensystem und kommen nicht in die nächste Klasse, obwohl sich ihr Wissen vermehrt und ihr Deutsch verbessert. Dabei strebt Momo genauso wie seine Gleichgestellten den Abschluss an, sein Ziel ist es an die Universität zu gehen und Medizin zu studieren.
Große Hürden für Asylwerber_innen.
Grundsätzlich gilt in Österreich: jede Person mit Hochschulreife kann studieren. Allerdings gibt es viele Hürden, die von Asylwerber_innen bewältigt werden müssen. Perfekte Englischkenntnisse reichen gewöhnlich nicht aus, es werden fortgeschrittene Sprachkenntnisse (Level C1) in Deutsch verlangt. Außerdem können sich Asylwerber_innen das Studium oft gar nicht leisten, da Studierende in Österreich allgemein keinen Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung haben. Diese Geldquelle ist für viele überlebensnotwendig. Außerdem gibt es für einige Studiengänge Aufnahmeverfahren, die aufs deutliche Aussieben ausgerichtet sind.
Problem: Anerkennung von Abschlüssen
Allgemein gibt es auch die Möglichkeit der Anerkennung von Bildungsabschlüssen. Die österreichische Gesellschaft für Europapolitik hält jedoch fest: „Bildungsabschlüsse, die in Drittstaaten erworben wurden, werden in Österreich kaum anerkannt. Nostrifizierungen sind kompliziert und komplex“.
Nichtsdestotrotz existieren einige Projekte, die Geflüchteten den Zugang zu den Universitäten erleichtern wollen. Beispielsweise ermöglicht die Flüchtlingsinitiative More der Österreichischen Universitätenkonferenz (Uniko) den Zugang zu ausgewählten Lehrveranstaltungen an staatlichen Universitäten. Zunächst haben Teilnehmer_innen den Status der außerordentlichen Studierenden, doch können sie eventuell im weiteren Verlauf auf ein ordentliches Studium umsteigen. Die Präsidentin der Uniko, Eva Blimlinger, hebt die Verantwortung hervor, die Universitäten im Rahmen von gesellschaftlichen Herausforderungen haben. Sie übte auch Kritik an den Äußerungen des Innenministers, Herbert Kickl (FPÖ), in Bezug auf die Nichteinhaltung der Europäischen Menschrechtskonventionen und der Genfer Flüchtlingskonvention. Es „gehört jedenfalls, die Menschenrechte für alle zu garantieren, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Herkunft, unabhängig ob Flüchtling oder Migrantin und Migrant“, so Blimlinger.
Schlussendlich wird klar, dass die Bildungschancen für Geflüchtete noch unzureichend sind. Es scheint, als ob Asylwerber_innen dieselben Ausbil- dungsmöglichkeiten wie jede andere Österreicher_in hätten, doch in Wirklichkeit haben sie nicht die gleichen Ressourcen. Finanzielle, sprachliche und strukturelle Mängel sorgen dafür, dass keineswegs dieselben Bildungschancen existieren. Da muss noch viel getan werden.
Atahan Demirel studiert Internationale Betriebswirtschaftslehre in Wien.