Du hast die (ÖH) Wahl!
Du hast die (ÖH) Wahl!
In knapp einem Monat ist es wieder soweit, ihr könnt demokratisch mitentscheiden wer euch in den kommenden zwei Jahren im Studium und an den Hochschulen vertritt! Von 18.-20. Mai findet, die ÖH Wahl, statt. Dieser Artikel soll dazu dienen, die Struktur eurer Interessensvertretung und das Wahlprozedere zu durchleuchten und zu erklären. Es zeigt sich, demokratische Mitbestimmung ist nicht nur einfach, sondern auch essentiell für ein solidarisches und zukunftssicheres Hochschulsystem.
Grundsätzliches: Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (kurz ÖH) wurde 1945 gegründet ist. Die ÖH-Mitgliedschaft ist eine sogenannte Solidarmitgliedschaft, also alle Studierenden sind automatisch Mitglied und zahlen damit den Solidarbeitrag in Höhe von momentan 20,20 €. Gewählt werden die Organe der ÖH bzw. der Hochschüler_innenschaften alle zwei Jahre in einer gemeinsamen österreichweiten Wahl. So auch wieder dieses Jahr, von 18. – 20. Mai 2021. Dies geschieht in einem Wahlgang mit mehreren Stimmzetteln, einmal für die Bundesvertretung, einmal für die Hochschulvertretung und pro Studium für die jeweilige Studienvertretung. Besonderheiten gibt es bei Studien, die an mehreren Hochschulen gemeinsam eingerichtet sind (z. B. Lehramt), hier dürfen Studierende an zwei Hochschulen ihrer Wahl die Hochschulvertretung bzw. die Studienvertretung(en) wählen. Auch möglich ist die Wahl mittels Briefwahl, wobei hier aus logistischen Gründen nicht die Wahl der Studienvertretung möglich ist.
Um die Bedeutung der ÖH Wahl fassen zu können, ist es jedoch wichtig die Struktur und den Aufbau der Studierendenvertretung in Österreich besser zu verstehen, weshalb wir in den folgenden Absätzen näher darauf eingehen.
Aufbau der ÖH:
An der Spitze steht sozusagen die Österreichische Hochschüler_innenschaft, wenngleich sie keine Weisungen oder Ähnliches an lokale Hochschüler_innenschaften richten kann. Sie steht insofern ganz oben, als dass sie ganzheitlich die Interessen aller Studierenden in Österreich vertritt. Zusätzlich gibt es an den einzelnen Hochschulen eingerichtete Hochschüler_innenschaften. Diese lokalen Vertretungen vertreten die Interessen der Studierenden an der jeweiligen Bildungseinrichtung und agieren selbstverwaltend als Körperschaft öffentlichen Rechts. „Darunter“ gibt es je nach Hochschule noch weitere Organe, beispielsweise Fakultäts- oder Zentrumsvertretungen. Jedenfalls ist für jedes Studium eine Studienvertretung einzurichten.
BUNDESVERTRETUNG:
Die ÖH Bundesvertretung ist die Vertretung aller Studierenden an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in Österreich. Bei der Wahl zur Bundesvertretung werden insgesamt 55 Mandate vergeben.
Seit 2015 wird die ÖH-Bundesvertretung direkt durch Listenwahl (ähnlich wie bei der Nationalratswahl) gewählt. 2021 kandidieren folgende Fraktionen:
AG – AktionsGemeinschaft (Studentenforum)
FLÖ – Unabhängige Fachschaftslisten Österreichs
GRAS – Grüne & alternative StudentInnen
JUNOS – Junge liberale Studierende
KSV-LILI – Kommunistischer StudentInnenverband – Linke Liste
KSV-KJÖ – Kommunistischer StudentInnenverband – Kommunistische Jugend Österreich
RFS – Ring Freiheitlicher Studenten
VSStÖ – Verband Sozialistischer StudentInnen in Österreich
Diese Fraktionen werden also am Wahlzettel zur Bundesvertretung zu finden sein und stellen sich in dieser Ausgabe mit ihren Vorstellungen und Ideen vor.
Die Bundesvertretung vertritt nicht nur deine Interessen österreichweit, sondern sie berät in verschiedenen Referaten, organisiert österreichweite Kampagnen, gibt zusätzlich Broschüren zu studienrelevanten Themenstellungen heraus und vieles mehr. Zu diesem Zwecke werden in der Bundesvertretung ein_e Vorsitzende_r und entsprechende Stellvertreter_innen gewählt, welche Beschlüsse der Bundesvertretung umsetzen, und als Sprachrohr ebenjener in der Öffentlichkeit und gegenüber Stakeholdern dienen.
Zusätzlich hat die ÖH-Bundesvertretung Referate, mit Referent_innen, ebenfalls von der Bundesvertretung gewählt, an der Spitze. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Referaten (Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten, Referat für Bildungspolitik und Referat für Sozialpolitik) existieren noch viele weitere Fachreferate.
Ein gutes Beispiel, um zu verstehen, was ein Referat macht, ist jenes für Sozialpolitik. Das Sozialreferat informiert, berät und interveniert kostenlos, um die soziale Situation von Studierenden zu verbessern. Tätig ist es vor allem in den Bereichen Beihilfen, Versicherungen, Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht. Auch der Sozialfonds, bei dem Studierende in finanziellen Härtesituationen um einmalige finanzielle Unterstützung ansuchen können, liegt in ihrem Zuständigkeitsbereich. Besonders aktuell sind die Unterstützungsleistungen (Corona-Härtefonds) der ÖH für Studierende, die finanzielle Probleme aufgrund der COVID-19 Pandemie erfahren. Bisher wurden weit über 1.000 Studierende österreichweit unterstützt.
HOCHSCHULVERTRETUNG.
Die Hochschulvertretung ist die Vertretung auf lokaler Ebene. In diesem Organ der ÖH sitzen auch verschiedene Fraktionen, die unterschiedliche Interessen vertreten. An den einzelnen Hochschulen kandidieren zum Teil andere Fraktionen als für die Bundesvertretung.
Alle Hochschulvertretungen müssen verpflichtend je ein Referat für Bildungspolitik, Sozialpolitik und wirtschaftliche Angelegenheiten einrichten, können aber bei Bedarf auch andere in ihrer Satzung festlegen.
Außerdem entsendet die Hochschulvertretung in den Senat bzw. Hochschulkollegium der eigenen Hochschule.
Der Senat ist nach dem Prinzip der Mitbestimmung der Universitätsangehörigen konstruiert und ist in viele wichtige Entscheidungen der Universität involviert.
Der Senat hat mehrere relevante Aufgaben, so entsendet er z. B. einen Teil der Mitglieder des Universitätsrat, ist federführend bei der Wahl einer_s neuen Rektors_in involviert oder ist leitend verantwortlich für die Erlassung und Änderung von Curricula.
STUDIENVERTRETUNG.
Direkt bei den Studierenden befinden sich die Studienvertretungen.
Jede Studienrichtung hat ihre eigene Studienvertretung mit je nach Studiengröße drei bis fünf Personen. Sie organisiert z. B. Veranstaltung für Erstsemestrige, Informationsabende und berät direkt die Studierenden bei Fragen zu ihrem Studium. Außerhalb von Pandemien organisiert sie auch Feiern für die Studierenden. Gewählt werden die Vertreter_innen durch Personenwahl. Das bedeutet, dass die StudienvertreterInnen nicht für Fraktionen kandidieren. Auch nicht gewählte Studierende wirken in vielen Studienvertretungen mit. Die Studienvertretungen nominieren Vertreter_innen für Gremien wie z. B. Curriculakommissionen, Habilitationskommissionen oder Berufungskommissionen.
Die Wahl
Wie eingangs erwähnt, erfolgt die Wahl in einem Wahlgang pro Wähler_in. Wahlberechtigt ist jede_r Studierende die_der ihren ÖH Beitrag rechtzeitig bis zum 30. März 2021 eingezahlt hat. Bist du wahlberechtigt, so kannst du dich entscheiden, ob du dein Wahlrecht vor Ort oder per Briefwahl ausüben möchtest. Entscheidest du dich für die erste Variante, so kannst du alle Ebenen der Vertretung (Bundesvertretung, Hochschulvertretung und Studienvertretung) wählen. Einfach deinen Studierendenausweis schnappen und auf zum nächsten Wahllokal an deiner Hochschule (mehr Infos hier).
Aufgrund der derzeitigen Situation, sind jedoch viele Studierende nicht mehr an ihren Studienorten, manche gar nicht in Österreich. Doch auch dies steht der demokratischen Mitbestimmung nicht im Wege, denn es gibt die Briefwahl (Wahl per Wahlkarte). In Folge soll ein kurzes FAQ die wichtigsten Fragen rund um die Briefwahl beantworten.
Wer kann eine Wahlkarte für die Briefwahl beantragen?
Alle, die wahlberechtigt sind.
Wo kann eine Wahlkarte beantragt werden?
Online (Link/shortlink einfügen zu dieser Seite: https://wahl2021.oeh.ac.at/briefwahl/wahlkarte-beantragen-und-abgeben/ ).
Was kann ich per Brief wählen?
Per Briefwahl können nur die Hochschul- und Bundesvertretung gewählt werden. Die Studienvertretung muss direkt an der Hochschule vor Ort gewählt werden.
Wann ist der späteste Zeitpunkt, um die Briefwahl zu beantragen?
Beantragt werden kann die Briefwahlkarte bis eine Woche vor dem ersten Wahltag, also 11.Mai 2021.
Wie erfolgt die Zustellung der Wahlkarte?
Die Wahlkarte wird per Post an die Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, muss die gewünschte Adresse im Antrag angegeben werden. Die Wahlkarten werden ab Ende April versandt.
Bis wann muss meine Wahlkarte bei der Wahlkommission eintreffen, damit sie gezählt wird?
Die Wahlkarte muss bis spätestens 18.00 Uhr am 19.05.2021 bei der Wahlkommission einlangen und korrekt ausgefüllt sein, damit die Stimme auch gültig ist.
Wohin bringe ich meine ausgefüllten Wahlkarten?
Die Wahlkarte kann entweder in den nächstgelegenen Postkasten eingeworfen (keine Frankierung notwendig) oder persönlich bei der Wahlkommission der ÖH in der Rosengasse abgegeben werden. Die ausgefüllte Wahlkarte kann nicht an den Wahltagen bei deiner Wahlkommission vor Ort abgegeben werden.
Kann ich trotz beantragter Wahlkarte, vor Ort wählen?
Ja. Wichtig dabei ist, dass du ALLE zugesandten Unterlagen in das Wahllokal mitbringst und die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte NICHT unterschrieben hast. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kannst du vor Ort alle drei Ebenen, Bundesvertretung, Hochschulvertretung und Studienvertretung wählen.