Irma Zenacek und Brigitte Hornyik engagieren sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Frauen in Österreich. Aktuell wirken sie am Blog muetterohnerechte.noblogs.org mit, auf dem entrechtete Mütter Raum für ihre Fallgeschichten bekommen. Claudia Aurednik hat mit den beiden über Problematiken der jüngsten Änderungen im Familienrecht sowie den Einfluss der Väterrechtler gesprochen.
progress: Das Parlament hat vergangenen Dezember das Familienrecht novelliert. In den Medien wurde unter anderem von einem „Obsorgegesetz“ gesprochen, bei dem das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen würde. Was sagen Sie dazu?
Brigitte Hornyik: Das Gesetz heißt eigentlich nicht Obsorgegesetz, sondern „Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz“. Es umfasst unter anderem solche Fragen wie: Welche Position haben die Kinder? Welche Rechte und Pflichten herrschen zwischen Eltern und Kindern? Und unter welchen Bedingungen kann man Kinder adoptieren? Aber natürlich sind bei Dingen, die Kinder betreffen auch Frauen mitbetroffen. Nicht zuletzt deshalb, weil in über 90 Prozent der Fälle die Kinder nach einer Trennung bei ihren Müttern bleiben.
Irma Zenacek*: Für mich stellt sich die Frage was der Begriff „Kindeswohl“ überhaupt bedeutet. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass ich den Einfluss der Gesellschaft und der anderen Familienmitglieder unterschätzt hatte. Um ein Kind gut aufzuziehen, bräuchte es eine komplett andere Familienstruktur. Heute ist meine mittlerweile erwachsene Tochter zwar sehr stolz auf mich, aber die Rolle als Alleinerzieherin hat mich sehr viel Kraft gekostet.
progress: Auf dem Blog muetterohnerechte.noblogs.org wird das Gesetz kritisiert. Welche Problematik steckt hinter dem „Kindschafts- und Namensänderungsgesetz“?
Hornyik: In dem „Kindschafts- und Namensänderungsgesetz“ stehen schöne Worte zum Kindeswohl. Und auf der anderen Seite werden gerichtlich Verfügungen ermöglicht, die in meinem Augen nicht im Sinne des Kindeswohls sein können. Demnach kann ein Gericht eine sechsmonatige Abkühlphase sowie eine gemeinsame Obsorge während dieser Zeit anordnen. Da frage ich mich, inwiefern das kongruent sein soll. Das kann nur mörderisch für die Psyche der Kinder sein. Ich kenne selbst einige PsychotherapeutInnen die meinen, dass die neue Gesetzesregelung super für ihr Geschäft sei. Denn die Kinder, die Frauen und so manch sensibler Mann werden traumatisiert sein und Therapiebedarf haben.
Obsorge bedeutet nach der gesetzlichen Definition: das Kind pflegen, das Kind erziehen und das Kind vertreten. Und Vermögensverwaltung kommt als Sonderaspekt der Vertretung hinzu. Gemeinsame Obsorge heißt im Vertretungsbereich, dass jeder für sich alleine vertretungsbefugt ist. Das heißt, beide können zwei völlig verschiedene Dinge für das Kind entscheiden. Bereits vor mehr als zehn Jahren haben wir vor einer derartigen Regelung gewarnt. Damals wurde unter der schwarz-blauen Regierung die gemeinsame Obsorge beschlossen. Wahnsinnig gute Erfahrungen haben die RechtsanwältInnen mit dieser Gesetzesnovelle 2001 nicht gemacht. Und jetzt wurde das Gesetz auch noch aufgemotzt. Ich kann nur hoffen, dass es RichterInnen geben wird, die das Gesetz vernünftig vollziehen werden. Als Mutter und Vater wird man darauf angewiesen sein an welche RichterInnen man kommt.
In der Theorie klingt das Gesetz ja gut. Aber man soll sich bitte die Praxis anschauen: Da sind zwei Menschen, die können nicht miteinander. Er schlägt sie, sie kratzt und beißt meinetwegen und zudem haben sie ein schwieriges Scheidungsverfahren miteinander. Und dann sollen die beiden zur Besuchsmittlung und Mediation gehen. Und dann kommt noch die Familiengerichtshilfe und macht Anordnungen. Wie soll sich das in der Praxis bewähren? Ich bin da skeptisch.
Zenacek: Heinisch-Hosek verdient den Titel Frauenministerin meines Erachtens nicht, weil sie ein derartiges Gesetz mit beschlossen hat und somit gegen Frauen agiert. Auch das Gewaltschutzgesetz wurde durch das neue Gesetz ausgehebelt. Deshalb haben auch die Frauenhäuser massiv dagegen interveniert. Selbst wenn Gewalt in einer Beziehung im Spiel war, so müssen sich Frauen und Männer nun in sogenannten Besuchskaffees treffen. Das ist dann natürlich eine gute Gelegenheit die Frau einfach abzumurksen. Das haben wir ja schon x-fach erlebt – nicht nur in Österreich. Und außerdem gibt es auch Erfahrungsberichte aus Deutschland, weil die dort das Obsorgegesetz schon viel länger haben. Die Feministin Anita Heiliger hat über die Problematik zwei Bücher geschrieben. Eines davon heißt „Vater um jeden Preis.“ Was sie in ihren Büchern schreibt, ist einfach unfassbar. Das ist ein unglaublicher Rückschritt für die Frauen. Und außerdem ist es ja so, dass die Scheidungen primär von Frauen eingereicht werden. Diese wissen aber ganz genau, dass sie als Alleinerzieherinnen in die Armut abrutschen. Nach dem neuen Gesetz dürfen uneheliche Väter nun auch das Sorgerecht für Kinder einfordern. Meiner Ansicht nach könnte das so ausschauen: Ein Mann sagt zuerst zu einer Frau, dass sie abtreiben lassen soll und später pocht er doch auf die gemeinsame Obsorge. Wie es dann einer Frau damit geht, dass überlasse ich Ihrer Fantasie.
progress: Warum hat man sich ausgerechnet jetzt für diese Gesetzesnovelle entschieden?
Hornyik: Die Initiative für eine Gesetzesnovelle ist von den Väterrechtlern ausgegangen, die einen sehr guten Draht zur ehemaligen Justizministerin Bandion-Ortner hatten. Diese wollte auch keine überparteilichen Frauenorganisationen an der vorhergehenden Arbeitsgruppe teilnehmen lassen. Wir haben damals vom Frauenring - der größten Dachorganisation von Frauenvereinigungen - ein Sit-in vor dem Justizministerium gemacht. Danach wurde der Frauenring sehr wohl zugelassen. Die Väterrechtler waren jedoch von Anfang in der Arbeitsgruppe drinnen. Die jetzige Justizministerin Karl hatte dann nicht so ein Näheverhältnis zu den Väterrechtlern und war schon gesprächsbereiter. Von Frauenorganisationen, Kinderrechtlern, den SPÖ-Frauen und zahlreichen ExpertInnen wurden dann verschiedene Dinge hinein reklamiert. So beispielsweise fortschrittliche Regelungen im Namensrecht, neue Adoptionsregelungen, ein neues Recht für Mündelgelder.
In einigen Randbereichen hat man sich auch bemüht die Patchworkfamilien zu berücksichtigen. Aber das war ein Resultat überaus zäher Verhandlungen und vieler Arbeitsgruppensitzungen. Wir haben wirklich versucht etwas Positives herauszuholen. Die Gewaltfrage ist auch erst dank der Intervention der Frauenhäuser ausreichend berücksichtigt worden. Das bedeutet, dass Gewalt an einem Ehepartner durchaus ein Grund für den Entzug von Kontaktrechten sein kann oder dass sie bewirkt, dass einem Sorgerechtsantrag nicht stattgegeben wird. Gewalt betrifft aber zu 90 Prozent die Ehefrauen – auch wenn Väterrechtler immer wieder Geschichten über Frauen, die mit den Messern auf sie losgegangen sind, erzählen.
progress: Wer steckt hinter den Väterrechtlern?
Zenacek: Das geht sehr stark in die rechte bis rechtsextreme Ecke hinein. Ein aktuelles Beispiel ist Martin Stiglmayr von „Väter ohne Rechte“, der ins BZÖ als Assistent oder Zuarbeiter von Ewald Stadler eingestiegen ist. Bei den Väterrechtlern treffen sich dann auch die Abtreibungsgegner und Hetzer gegen Homosexuelle. Sie beraten auch ihre Klienten darüber wie sie Unterhaltszahlungen umgehen, und wie sie ein Scheidungsverfahren so lange wie möglich hinauszögern.
Einer ihrer Hardliner ist bei der Initiative „Humanes Recht“ aktiv und betreibt gleichzeitig auch die Homepage www.justiz-debakel.com. Das ist die Fortsetzung der Seite www.genderwahn.com, die wegen strafrechtlich relevanter Tatbestände vom Netz genommen wurde. Diese Websites sind voll von purem Frauenhass. Auf der Website von justitz-debakel.com sind sogar die Wiener Frauenhäuser fein säuberlich aufgelistet, damit die Männer wissen, wo ihre Frauen untergebracht sind. Ich verstehe nicht, wieso da nichts dagegen unternommen wird. Da werden Gewalttäter bedient, damit sie ihren Frauen und Kindern auflauern können.
Hornyik: Ich habe die Informationen über die Website an die Frauenhäuser und an das Frauenbüro der Stadt Wien (MA 57) weitergegeben. Ich kann nur sagen, dass sie davon wissen aber nichts dagegen tun. Ich kann das wirklich nicht verstehen. An mangelnder Information kann es jedenfalls nicht liegen.
Ergänzend zu den Väterrechtlern möchte ich noch darauf hinweisen, dass diese sich gerne auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Verfassungsgerichtshof hinsichtlich einer besseren Rechtsstellung für uneheliche Väter berufen. Als Verfassungs- und Menschenrechtlerin kann ich nur dazu sagen, dass ich das für eine mögliche und ideologisch gefärbte Auslegung betrachte. Gleiches wird man mir vorwerfen. Aber eine so derart weitreichende Auslegung, dass der Vater eines Kindes die Mutter gerichtlich zu einer gemeinsamen Obsorge vergattern kann, ist meiner Ansicht nach nicht geboten gewesen. Ich habe daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass der österreichische Gesetzgeber da sehr weit vorgeprescht ist.
progress: Frau Hornyik, Sie waren an den Verhandlungen zur Gesetzesnovelle beteiligt. Wie sind diese verlaufen?
Hornyik: Ich war als Vertreterin des Frauenrings bei den letzten Sitzungen dabei und habe für diesen auch umfassende Stellungnahmen geschrieben. Diese sind auf den Parlamentsseiten nachzulesen. Ich möchte aber auf einen demokratiepolitischen Aspekt aufmerksam machen. Das Ende der Begutachtungsfrist der Gesetzesnovelle war am 5. November. Und bereits am 13. November ist die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen worden. Jetzt soll mir mal jemand erklären, wie an die 50 abgegebenen Stellungnahmen innerhalb einer Woche berücksichtigt wurden. Ehrlich gesagt haben wir vom Frauenring ein bisschen das Gefühl gehabt, verscheißert worden zu sein. Und wir haben das maßgebliche Gefühl, dass da ein demokratiepolitischer Schaukampf abgehalten wurde. Ich glaube nämlich nicht, dass es möglich ist, in dieser kurzen Zeit alle Stellungnahmen zu lesen und zu überlegen, was man einbauen kann. Am 20.11. gab es dann ein Hearing im Parlament. Die Freiheitlichen haben natürlich Väterrechtler als Experten nominiert. Auch dieses Hearing war ein parlamentarischer Schaukampf, damit man sagen kann, wie demokratisch man nicht wäre. Das Gesetz wurde einfach durchgewunken. Das ist für mich eine demokratiepolitisch bedenkliche Sache. Denn wenn die zuständigen Bundesministerinnen in der Koalition sich einigen, dann hast du keine Chance mehr. Zivilgesellschaft, NGOs und Bürgerbeteiligung hin oder her. In der Vorphase im Juni und Juli haben wir aber noch etwas ändern können.
progress: Welche Punkte konnten von den Frauenorganisationen im Sommer verhindert werden?
Hornyik: Eine Forderung der Väterrechtler war die Doppelresidenz, diese konnten wir verhindern. Denn Doppelresidenz bedeutet, dass es keinen hauptsächlichen Aufenthaltsort für das Kind gibt. Und wenn das Kind zu beiden Teilen bei Papa und Mama wohnt, dann gibt es natürlich auch keine Unterhaltspflicht. Dies wäre ganz im Sinne der Väterrechtler gewesen. Doch das konnten wir verhindern. Aber im Bereich der gemeinsamen Obsorge hatten wir nicht viel Erfolg. Auch in anderen Bereichen konnten wir intervenieren. Beispielsweise wäre es nach der Geburt eines unehelichen Kindes möglich gewesen, dass der Vater am Standesamt einfach nur mit einer Unterschrift der Frau im Wochenbett die gemeinsame Obsorge festlegt. Das wäre ein Wahnsinn für all jene Frauen gewesen, denen es nach der Geburt nicht so gut gegangen wäre oder für Migrantinnen, die die deutsche Sprache nicht so gut beherrschen. Mittlerweile ist dieser Passus entschärft worden.
progress: Warum haben Väterrechtler so eine große Lobby?
Zenacek: Generell ist es so: Wenn Männer sich um Kinder kümmern würden, dann hätten es die Frauen viel leichter. Aber um diese Männer geht es den Väterrechtlern natürlich nicht. Es geht ihnen um jene, die sich aus der Verantwortung stehlen und keine Alimente zahlen wollen. Die Väterrechtler sitzen auch in allen Parteien – ich habe sie bis in die KPÖ in Österreich nachverfolgen können. Auch Grüne und Gewerkschafter sind bereits mit den Väterrechtlern gemeinsam aufgetreten.
Hornyik: Ich kann das nur bestätigen. Sobald Männer eine Scheidung hinter sich haben, sympathisieren sie politisch höchst unreflektiert mit den Väterrechtlern. Auch in der Praxis hab ich diese Erfahrungen gemacht. Und natürlich spielt die Tatsache, dass Männer in unserer Gesellschaft die ökonomische und politische Macht besitzen eine Rolle.
Zenacek: Eigentlich ist das ein politischer Revanchismus. Aber das hat natürlich alles gesellschaftliche Auswirkungen – auch wenn es sich im Privatleben abspielt. Denn das Private ist politisch – das ist nicht umsonst ein Slogan der feministischen Bewegung.
Hornyik: Wir werden immer gerne von jungen Frauen als Altfeministinnen und Männerhasserinnen dargestellt. Aber Recht ist – im Sinne der Rechtswissenschaft – ein Konfliktlösungsinstrumentarium. Dort wo Menschen es schaffen nach einer Trennung sich gemeinsam um die Kinder zu kümmern, da gratuliere ich ihnen. Da sage ich dann: fein, dass ihr das hingekriegt habt. Aber Recht muss praktikable Lösungen in Konfliktfällen anbieten. Und das hat wirklich nichts mit Altfeminismus und Männerhass zu tun.
Zu den Personen:
Irma Zenacek
ist seit über 35 Jahren autonome Feministin. Bereits mit 19 entschied sie sich dafür, sich gemeinsam mit Frauen zu organisieren und niemals in eine Partei einzutreten. Beruflich hat sie sich als Alleinerzieherin mit diversen Brotberufen über Wasser gehalten. Sie verfügt über ein jahrzehntelanges Know-how über die Probleme von Frauen in unserer Gesellschaft. Und sie findet, dass „für Abgehobenheit in den weiblichen Lebensrealitäten von Frauen kein Platz ist“. Schwerpunkte von Irma Zenaceks politischem Aktivismus sind: strukturelle und daher auch staatliche Gewalt gegen Frauen, Lesben und Mädchen, Sozialpolitik und Sozialraub, Alleinerzieherinnenrealitäten und die damit einhergehende Betätigung der Väter- und Männerrechtler, das Treiben militanter AbtreibungsgegnerInnen und das Selbstbestimmungsrecht der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie Frauen im Widerstand und Krieg. Außerdem beschäftigt sie sich mit feministischer Kunst und Schmuckdesign. Irmas Lebensmotto: „ Ich möchte nicht, dass mir eines Tages das Patriarchat auf die Schultern klopft und sagt: "Das haben Sie aber gut gemacht, Frau Zenacek! Ich hasse den Mief der Anpassung!“
*da die Interviewpartnerin investigativ zu Väterrechtlern und AbtreibungsgegnerInnen forscht, wurde der Name von der Redaktion geändert.
Brigitte Hornyik
wurde 1957 in Wien geboren und ist in einer konservativ-bürgerlichen Familie aufgewachsen. Ihre Mutter war eine beruflich und ökonomisch selbstständige Frau, die als Mittelschulprofessorin und zuletzt als Direktorin am Gymnasium Wiedner Gürtel tätig war. Brigitte Hornyik studierte Rechtswissenschaft an der Universität Wien. Im Zuge ihres Studiums wurde sie mit der Diskriminierung von Frauen durch Professoren und Assistenten konfrontiert. Während ihrer Tätigkeit als Studienassistentin und Universitätsassistentin am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht lernte sie die feministische Rechtswissenschaftlerin Neda Bei kennen, die ihre Mentorin wurde. Bereits damals veröffentlichte Hornyik ihre erste Publikation zum Thema Geschlechtergleichheit im Schulrecht. Während der 1980er Jahre war sie im Staatssekretariat der Frauenministerin Johanna Dohnal tätig. Ihre Arbeitsschwerpunkte umfassten die Ratifikation der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), Vorbereitung und Durchführung der ersten Enquete zum Thema Frau und Recht sowie Rechtsberatung. Von 1982 an arbeitete sie bis zum Juli 2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin, Abteilungsleiterin und Bereichsleiterin am Verfassungsgerichtshof. Brigitte Hornyik ist Vorstandsmitglied im „Österreichischen Frauenring“, ehemalige Vorsitzende im Verein österreichischer Jurstinnen und Aktivistin der Plattform 20.000 Frauen.
Links:
Blog „Mütter ohne Rechte“: http://muetterohnerechte.noblogs.org/
Frauenring: www.frauenring.at
Verein österreichischer Juristinnen: www.juristinnen.at
Plattform 20.000 Frauen: zwanzigtausendfrauen.at