Die österreichischen Universitäten werben damit, international vernetzt zu sein und ausländischen Studierenden eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Doch die meisten ausländischen Studierenden sind mit immensen Problemen konfrontiert. Claudia Aurednik gibt Einblick in ihre Schwierigkeiten und Herausforderungen.
„Ich habe wegen der Bürokratie an der Universität Wien drei Semester meines Studiums verloren“, erzählt Baraka Kimambo*: „Zuvor hatte zwar die Universität für Bodenkultur bereits alle Zertifikate der Republik Tansania anerkannt, aber die Uni Wien verweigerte die Zulassung. Sie forderte Bestätigungen, die es in Tansania gar nicht gibt.“ Nach einem langen Briefwechsel mit den Behörden in Tansania und zahlreichen erfolglosen Gesprächen mit der Zulassungsstelle war noch immer keine Lösung absehbar. Kimambo hatte jedoch das Glück, in einem Ministerium an einen Juristen zu geraten, der großes Interesse an Afrika hat. „Ohne Glück geht es nicht. Bei der Zulassungsstelle war das aber leider nicht so“, resümiert Kimambo. Von Tansania aus hatte er sich nach der Highschool an verschiedenen europäischen und amerikanischen Universitäten beworben. Als er nach einem Jahr aus Österreich eine positive Antwort erhalten hatte, beschloss er, in Wien zu studieren. Den Kampf mit der österreichischen Bürokratie konnte er letztlich gewinnen. Seit dem Wintersemester 2011/12 studiert der mittlerweile 25Jährige an der Universität Wien Afrikawissenschaften.
BARAKA KIMAMBO. Der Studienbeginn an der Universität für Bodenkultur war jedoch überaus schwierig: „Ich habe Umwelt- und Bioressourcenmanagement studiert. Der Stoff wurde sehr schnell durchgenommen und Kontakt mit den ProfessorInnen war nicht möglich“, sagt Kimambo. Ein Tutorium für ausländische Studierende habe es nicht gegeben. „Am Institut für Afrikawissenschaften ist das anders, denn es ist ein kleines Institut mit netten ProfessorInnen. Und auch die StudienkollegInnen sind dort netter und viel aufgeschlossener.“ Probleme hatte Kimambo aber mit den an der Universität Wien angebotenen Deutschkursen, weil in diesen nur Alltagssprache und nicht wissenschaftliche Sprache unterrichtet wurde. „Die meisten können sich gar nicht vorstellen, was ein Studierender, der nicht aus einem EU-Land kommt, innerhalb eines Jahres alles schaffen muss. Neben der bürokratisch aufwendigen Inskription an der Universität musste ich eine Wohnung finden und Deutsch lernen. Und neben dem Studium musste ich auch arbeiten“, erzählt Kimambo.
Gerade am Arbeitsmarkt spürt er die Diskriminierung. Immer wieder hat er Jobs nicht bekommen, weil ArbeitgeberInnen für ihn beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine Arbeitsgenehmigung beantragen müssen. Diese Prozedur und die Unsicherheit, ob das Visum für Kimambo verlängert wird, führen dazu, dass viele kein Interesse an seiner Arbeitskraft haben. Hinzu kommen rassistische Vorurteile gegenüber AfrikanerInnen. Gleichzeitig verlangen die MitarbeiterInnen der Wiener Magistratsabteilung 35 von Kimambo den Nachweis einer Arbeitsstelle. „Die Probleme bedingen sich also gegenseitig“, resümiert Kimambo. Studierende, die nicht aus einem EU-Land kommen, dürfen erst seit Sommer 2011 auf Basis einer geringfügigen Tätigkeit ohne vorhergehende Arbeitsmarktprüfung etwas dazuverdienen. „Ab dem 26. Lebensjahr muss ich für das Visum aber rund 7334 Euro pro Jahr als Guthaben oder ein monatliches Plus von rund 815 Euro nachweisen können. Monatlich darf ich jedoch nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze etwas dazuverdienen – beides ist natürlich lächerlich und schier unmöglich“, erläutert Kimambo. Derzeit hat er aus diesen Gründen Probleme mit seinem Visum. Seine Eltern können ihn finanziell kaum unterstützen. In Tansania beträgt das Einkommen für Büroangestellte durchschnittlich 150 Euro im Monat und selbst ÄrztInnen verdienen maximal zwischen 300 und 400 Euro. Zumindest muss Kimambo aufgrund eines Abkommens zwischen der Republik Tansania und Österreich keine Studiengebühren zahlen. „Ich habe aber viele kenianische FreundInnen, die ab dem Sommersemester 2013 380,86 Euro pro Semester zahlen müssen. Dabei zählt Kenia zu den ärmsten Ländern der Welt.“
ÖH-BERATUNG. Im „Referat für ausländische Studierende“ der ÖH-Bundesvertretung findet neben einer juristischen Beratung auch eine allgemeine Beratung in verschiedenen Fremdsprachen statt. Das Team berät auf Spanisch, Persisch, Türkisch, Kurdisch, Serbisch, Kroatisch, Bosnisch sowie Englisch und Deutsch. Tamiss Khorzad arbeitet hier als Sachbearbeiterin. „In letzter Zeit fragen viele KollegInnen verzweifelt bei mir in der persischen Beratung nach finanziellen Unterstützungen“, sagt sie.Aufgrund ihres Aufenthaltstitels dürfen auch Studierende aus dem Iran nur sehr beschränkt arbeiten. Die Problemlage ist bei ihnen dieselbe wie bei Kimambo: Die ArbeitgeberInnen müssten einen Antrag beim AMS stellen, das verursacht zusätzliche Kosten, weshalb viele lieber verzichten. „Neben den iranischen StudentInnen, die zum Studium nach Österreich gekommen sind, gibt es aber auch viele AsylwerberInnen aus dem Iran, die hier weiterstudieren möchten“, erzählt Khorzad. Am häufigsten erkundigen sich ausländische Studierende nach Stipendien, nach der Zulassung zu Studien, dem Arbeitsmarkt und Visafragen.
„Das Visum bereitet vielen Studierenden aus dem Nicht-EU-Raum große Probleme, die Erteilung des Aufenthaltstitels kann bis zu sechs Monate dauern“, berichtet der zuständige Referent Jens Marxen. Für eine Verlängerung müssen jährlich 16 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. „Doch das ist gerade für Studierende, die eben erst Deutsch gelernt haben, besonders schwer“, sagt er. Studierende dürften bei einmaliger Nichterreichung der Punktezahl zwar noch auf die Nachsicht der Behörden hoffen. Beim zweiten Mal gäbe es hingegen keine Toleranz mehr. „Jeder Einzelfall müsste aber genau geprüft werden, denn wer den Aufenthaltstitel nicht erhält, muss das Studium abbrechen“, sagt Marxen: „Wenn jemand eine große Prüfung nicht besteht, so darf dies doch nicht das Ende des Studiums in Österreich bedeuten.“ Das Referat für ausländische Studierende bestätigt die von Kimambo angesprochene Problematik des Nachweises von Geldmitteln. Für die Erteilung eines Visums müssen Studierende aus dem Nicht-EU-Raum ein regelmäßiges Einkommen und ein Vermögen nachweisen, das den Lebensunterhalt für ein Jahr garantiert. Je nach Alter müssen dementsprechend bis zu 830 Euro im Monat oder bis zu 10.000 Euro jährlich auf einem Konto nachgewiesen werden. Aber auch die doppelten Studiengebühren für Nicht-EU-BürgerInnen müssten abgeschafft werden, meint Marxen. Studierende aus anderen Ländern sollten nicht abgeschreckt oder gar ausgeschlossen werden. Auch die gesamte Verwaltung müsste Marxen zufolge lernen, den Unterschied zwischen einer BittstellerIn, und einem Menschen, dem rechtmäßig etwas zusteht, zu erkennen. Er ergänzt: „Viele StudentInnen aus dem Ausland haben das Gefühl, unter Generalverdacht zu stehen: Denn eigentlich dürfen sie nicht hier sein und arbeiten dürfen sie auch nicht. Nur wenn es rechtlich nicht zu verhindern ist, bekommen sie eben die Arbeitsbewilligung.“
SCHWARZARBEIT. Victoria Lippan* (23) kommt aus Rumänien und studiert seit 2009 Translationswissenschaften und Biologie an der Universität Wien. In Temeswar hatte sie eine deutschsprachige Schule besucht. Dadurch hatte sie während ihres Studiums keine sprachlichen Hürden zu bewältigen. Einen StudentInnen-Job zu finden, war aber wesentlich schwieriger. „In einem Lokal in Strasshof habe ich der Chefin vorgeschlagen, für zwei bis drei Tage gratis zu arbeiten, da ich ja noch keine Erfahrungen als Kellnerin hatte. Sie meinte aber, dass meine Kollegin – die an diesen Tagen nur mich alleine arbeiten ließ – mir das Trinkgeld überlassen sollte. Als ich am nächsten Tag zur Arbeit kam, wurde mir vorgeworfen, dass ich das Trinkgeld geklaut hätte“, erinnert sie sich. „Außerdem hat mir dort ein angetrunkener Gast erklärt, dass er sich einen zweiten Hitler für Leute wie mich wünschenwürde.“
Die Odyssee war damit aber noch nicht beendet. Während ihres ersten Studienjahrs hatte Victoria drei Anträge beim AMS für eine geringfügige Anstellung als Kellnerin abgegeben. Diese wurden jedoch nicht bewilligt, obwohl sie rechtlich darauf Anspruch gehabt ätte. Lippan erzählt, dass sie vom AMS mit den Worten „Fräulein, eine Anstellung im Gastrobereich für RumänInnen gibt es bei uns nicht“, hinausgeschmissen wurde. „Das hat mich wirklich sehr geärgert, weil ich in einem tollen Lokal bei einem netten Chef hätte arbeiten können“, erinnert sie sich. Lippan arbeitete daraufhin unangemeldet zwei Jahre lang als Kellnerin für fünf bis sechs Euro in der Stunde. Das Trinkgeld durfte sie sich nicht behalten. „Es ist wirklich schwierig, schwarz zu arbeiten. Ich habe fast ein Jahr meines Studiums verloren, weil ich auf Abruf im Lokal bereitstehen musste“, erzählt sie. Erst seit dem letzten Sommer werden vom AMS geringfügige Anstellungen für RumänInnen bewilligt. Ab dem 1. Jänner 2014 soll der Arbeitsmarkt für RumänInnen und BulgarInnen geöffnet werden. Victoria betont aber auch, dass sie neben den Problemen am Arbeitsmarkt in ihren Jobs als Kellnerin ständig mit dem negativen Bild, das viele ÖsterreicherInnen von Menschen aus Rumänien haben, konfrontiert worden sei.
Auch Luiza Puiu, selbst Fotografin der Fotostrecke dieser Seiten, ist aus Rumänien nach Wien gekommen. Besonders mit dem AMS hatte Puiu zu Studienbeginn Probleme: „Als ich mich nach den Papieren für einen Nebenjob erkundigte, wurde mir entgegnet, ich könne machen was ich wolle – sie geben mir nichts.“ Puius Forderung wäre, dass interkulturelle Erfahrungen ausländischer Studierender nicht als Grund für Schlechterstellungen betrachtet werden. Und: „Ausländische Studierende sollten am Arbeitsmarktdie gleichen Rechte wie ÖsterreicherInnen haben.“
* Die Namen wurden auf Wunsch der InterviewpartnerInnen geändert und sind der Redaktion bekannt.
Das „Referat für ausländische Studierende“ der ÖHBundesvertretung bietet ein vielseitiges Beratungsangebot in mehreren Fremdsprachen an. Nähere Infos: www.oeh.ac.at
Die Autorin studiert Publizistik- und Kommunikationswissenschaften und verfasst derzeit am Institut für Zeitgeschichte der Uni Wien ihre Diplomarbeit.