Hunger ist kein Asylgrund
Viele Asylsuchende stehen unter dem Verdacht, nicht aufgrund politischer Verfolgung, sondern aus Armut nach Österreich zu kommen. Oft ist es schwer, zu unterscheiden, wessen Leben in der ursprünglichen Heimat bedroht ist, und wer aus wirtschaftlicher Not kommt.
Viele Asylsuchende stehen unter dem Verdacht, nicht aufgrund politischer Verfolgung, sondern aus Armut nach Österreich zu kommen. Oft ist es schwer, zu unterscheiden, wessen Leben in der ursprünglichen Heimat bedroht ist, und wer aus wirtschaftlicher Not kommt.
Ein illegal nach Österreich gekommener Afrikaner betritt erstmals die Straßen von Wien. Er ist vor Arbeitslosigkeit, Hunger und Korruption in seinem Heimatland geflüchtet, er sah für sich keine Perspektive mehr. Ein Drittel der Erwachsenen in seinem Land sind mit HIV infiziert. Er hat sein gesamtes Erspartes für die Flucht nach Europa ausgegeben und sich sogar verschuldet. Jetzt steht er in Österreich und bekommt zu hören; Asyl - das sei für ihn nicht drin.
Dieses Szenario mag Vielen unrealistisch erscheinen – ist es aber nicht. MigrantInnen verlassen ihre Heimat mit der Hoffnung auf ein besseres Leben, was auch heißen kann, dass sie auf der Flucht vor Hunger sind. Asyl bekommt aber nur, wer im Heimatland verfolgt wird.
Das Recht auf Asyl für Verfolgte ist in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschrieben. Österreich hat sie unterschrieben, ebenso wie alle Staaten der EU. Als Flüchtlinge laut Konvention gelten Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft, Religion, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, ihrer politischen Überzeugung oder ihrer Nationalität verfolgt werden. Auch Menschen, die vor Naturkatastrophen oder Krieg flüchten, erhalten Asyl. Deren Aufenthaltsrecht bleibt jedoch zeitlich begrenzt.
Die Wirklichkeit hält sich aber nicht an solche Definitionen, die Grenzen zwischen Asyl und Migration sind sehr oft fließend. Rund 60.000 Menschen wanderten laut einem EU-Bericht im vergangenen Jahr illegal in die Europäische Union ein. Viele davon stellten einen Asylantrag, um bleiben zu dürfen. Arbeitslosigkeit und Armut in den Herkunftsländern sind die häufigsten Gründe für den vorgetäuschten Flüchtlingsstatus. Eine Rolle spielt auch, dass viele EU-Länder – darunter auch Österreich – kaum legale Einwanderung zulassen.
Einmal Fingerabdruck bitte. Um Missbrauch zu verhindern, rüsten die EU-Staaten kontinuierlich auf. Seit dem Jahr 2000 werden allen Asylsuchenden in der EU Fingerabdrücke abgenommen. Die „Eurodac-Datenbank“ bietet Behörden einzelner Ländern einen europaweiten Vergleich aller Abdrücke. Dieses Hilfsmittel soll verhindern, dass Flüchtlinge in mehr als einem Land einen Asylantrag stellen.
Seit der Änderung des Fremdenrechts im Oktober dieses Jahres hat auch die österreichische Polizei neue Mittel, um gegen scheinbare Flüchtlinge vorzugehen. Mit Hilfe von DNA-Analysen stellt sie fest, ob Asylsuchende tatsächlich mit ihren vorgeblichen Kindern verwandt sind. Zudem sollen Röntgen-Untersuchungen zur Altersfeststellung verwendet werden.
Die Änderungen in der Asylrechtsnovelle erlauben der Polizei außerdem, Flüchtlinge aus Gründen wie „Fluchtgefahr“ in Schubhaft zu halten. Asylsuchende erhalten keine Arbeitserlaubnis, sondern sie dürfen lediglich Saison- und Erntearbeit verrichten oder teilweise als neue Selbstständige fungieren. Diese Einschränkung drängt die Betroffenen in die Kriminalität und Schattenwirtschaft, weibliche Flüchtlinge vielfach in die Prostitution.
Dennoch ist der Status als Asylsuchender für viele ZuwandererInnen wünschenswerter als die Illegalität ohne Dokumente. Menschen ohne Aufenthaltsrecht können jederzeit verhaftet und in ihr Heimatland zurückgeschickt werden, wie dies im Fall der aus dem Kosovo geflüchteten und in ihr Heimatland abgeschobenen Arigona Zogaj geschah. Oft haben sich die Betroffenen vieles in ihrem neuen Heimatland aufgebaut, eine Schule besucht, vielleicht sogar Eigentum erworben. Trotzdem können sie als unerwünschte und illegale „MigrantInnen“ jederzeit alles verlieren.