Generationenvertrag ade?

  • 09.04.2014, 11:03

 

Brauchen wir einen neuen Generationenvertrag oder ist der Aufschrei, die staatliche Altersvorsorge wäre nicht mehr finanzierbar, nur Panikmache? Welche Anpassungen am Arbeitsmarkt überfällig sind, erklärt Christine Mayrhuber (WIFO) im Gespräch mit Oona Kroisleitner.

progress: Brauchen wir wegen rückgängiger Geburtenrate und längerer Lebenserwartung einen neuen Generationenvertrag?

Christine Mayrhuber: Natürlich gibt es durch die steigende Lebenserwartung eine Verschiebung. Aber nicht alle Menschen im Pensionsalter beziehen eine Pensionsleistung. Im österreichischen Umlagesystem existiert ein Pensionsanspruch für jene, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Es gibt immer noch Ältere, überwiegend Frauen, die keinen eigenen Pensionsanspruch haben, weil sie nicht, oder nicht ausreichend erwerbstätig waren. Auf der anderen Seite hängt im Umlagesystem die Finanzierung vom Verhältnis von Beitragsleistenden und PensionistInnen, nicht von der Demographie ab.

Wie sieht dieses Verhältnis aktuell aus?

Derzeit kommen auf eine Person im Erwerbsalter 0,3 Personen im Alter von 65 Jahren und mehr. In der Pensionsversicherung entfallen auf einen sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Job 0,6 Pensionen. Um diese Relation zu verbessern gibt es zwei Möglichkeiten: einerseits – im Widerspruch zum Generationenvertrag – eine Reduktion der Zahl der Pensionen, andererseits eine Erhöhung der Beschäftigtenzahlen. Ob das Pensionssystem finanziell nachhaltig ist, hängt davon ab, wie groß die Gruppe der Beschäftigten ist und wie hoch ihre Löhne und Gehälter sind. Und die Anzahl der Beschäftigten ist wirtschaftspolitisch gestaltbar.

In den 1960ern stieg die Geburtenrate stark an, die Generation der „Babyboomer“ wird in den nächsten Jahren in Pension gehen. Was bedeutet das für das Altersvorsorgesystem?

Das könnte eine spannende Situation für den Arbeitsmarkt darstellen. Auf der einen Seite müssen die Arbeitsplätze jener Leute, die in Pension gehen, nachbesetzt werden. Das würde die momentan extrem schlechten Arbeitsmarktchancen für die Jungen verbessern. Auf der anderen Seite ist die Erwerbsbeteiligung der BabyboomGeneration hoch, da auch die Frauen in der Bildung stark aufgeholt haben. Dadurch wird die Zahl der Pensionen deutlich steigen. Allerdings werden auch viele pensionsdämpfende Maßnahmen wirken. Leider beobachten wir im Moment eine Prekarisierung sowohl der Beschäftigungsformen als auch der Einkommen.

Gerade Junge befinden sich häufig in Arbeitsverhältnissen, in denen sie keine Pensionszeiten ansparen. Was heißt das für die Altersvorsorge?

Die Arbeitsmarktsituation hat sich geändert. Selbst mit Uni- und Fachhochschulabschlüssen ist der Berufseinstieg schwierig geworden. Ich würde dennoch allen empfehlen die langfristigen Auswirkungen der beruflichen Situation im Auge zu behalten: In Österreich gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung für geringfügige Beschäftigte. Der monatliche Beitrag beträgt 55,79 Euro bei einer Geringfügigkeitsgrenze in der Höhe von 395,31 Euro.

Gibt es überhaupt Alternativen zum österreichischen Pensionssystem?

Wir haben ein umlagefinanziertes Pensionssystem: Meine Pensionsbeiträge dienen sofort als Pensionsleistungen an Pensionist_innen. Durch meine Beitragsleistung erwerbe ich einen Anspruch auf Pensionsleistung, wenn ich pensioniert bin. Eine archaische Form der Alterssicherung wäre eine innerfamiliäre Versorgung. Die eigene Alterssicherung wäre damit von der Zahl der Kinder und ihrem Wohlwollen bestimmt. Eine dritte Möglichkeit ist eine individualisierte Form der Ersparnisbildung fürs Alter. Ein Umstieg wäre mit großen sozialen und ökonomischen Verwerfungen verbunden.

Also Privatpensionen?

Ja. Aber auch im Fall individueller Altersvorsorge über das Ansparen von Kapitalbeständen bin ich nicht unabhängig von der Nachfolgegeneration. Ich brauche sie, um meinen Kapitalstock in die im Alter benötigten Güter und Dienstleistungen umzuwandeln.

Welche Risiken birgt eine Pension über Kapitaldeckung?

Im Kapitaldeckungsverfahren bin ich auf mich alleine gestellt und trage alle Risiken selbst: genügend für das Alter anzusparen, die Wertentwicklung der Ersparnisse, möglicherweise arbeitsunfähig zu werden, etc. Habe ich kein Einkommen und daher keine Beitragsleistung, vergrößert sich auch mein Kapitalstock nicht. Dieses Risiko habe ich im Umlagesystem zwar auch, hier werden aber gesellschaftlich relevante Tatbestände wie Präsenz-/Zivildienst, Zeiten der Kindererziehung, Krankheit etc. von der Versicherungsgemeinschaft solidarisch mitfinanziert. Beim Kapitaldeckungsverfahren habe ich neben der Eigenverantwortung, die Beiträge zu leisten, auch das Kapitalmarktrisiko zu tragen.

Wie sieht der Generationenvertrag in anderen Ländern aus?

So wie der Sozialstaat insgesamt ganz unterschiedliche Ziele hat, hat er diese auch in der Alterssicherung. In Österreich gilt das Prinzip der sogenannten „Lebensstandardsicherung“. Das ist die erste Säule des Pensionssystems. Es gibt Länder (Großbritannien, USA etc.), deren erste Säule die Armutsvermeidung ist. Sie wird dann meist um eine zweite Säule ergänzt, wo das Ziel der Lebensstandardsicherung über Betriebspensionen definiert ist.

Welche Maßnahmen können gesetzt werden, um das österreichische System finanzierbar zu halten?

Jetzt sind verstärkt Maßnahmen im Beschäftigungs- und Einkommenssystem notwendig. Beispielsweise könnten verstärkt finanzielle Anreize für Betriebe geschaffen werden, ältere Arbeitskräfte länger zu beschäftigen. Eine weitere Maßnahme wäre die Senkung der Sozialversicherungsabgaben im unteren Einkommensbereich: Bei Bruttoeinkommen bis zu monatlich 1500 Euro könnten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zu höheren Nettoeinkommen führen und Arbeitskosten für Unternehmer_innen reduzieren. Dazu braucht es jedoch eine Gegenfinanzierung, etwa durch zweckgewidmete Abgaben oder Steuern auf Vermögensbestände.

Es bedarf also keines neuen Vertrages, sondern lediglich Reformen?

Das umlagefinanzierte Alterssicherungssystem wurde immer wieder an neue Gegebenheiten am Arbeitsmarkt, in den Familienstrukturen aber auch an Finanzierungsengpässe angepasst. In Zukunft muss bei Reformen verstärkt darauf geachtet werden, dass die steigende Einkommensungleichheit vom Alterssicherungssystem ausgeglichen und nicht verstärkt wird.

 

Christina Mayrhuber ist wissenschaftlichen Mitarbeiterin im österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung. Oona Kroisleitner studiert Rechtswissenschaften an der Uni Wien.

AutorInnen: Oona Kroisleitner