Politischer Prozess
Nikolai Schreiter für progress online über den de facto unmöglichen Zugang zum Asylverfahren auf legalem Weg und warum nicht nur der aktuelle Prozess wegen „Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung“ in Wiener Neustadt als Politikum verstanden werden muss. Ein Kommentar.
Nikolai Schreiter für progress online über den de facto unmöglichen Zugang zum Asylverfahren auf legalem Weg und warum nicht nur der aktuelle Prozess wegen „Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung“ in Wiener Neustadt als Politikum verstanden werden muss. Ein Kommentar.
Acht Männer aus Pakistan werden festgenommen und mit dem Vorwurf der „Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung“ in Untersuchungshaft gesteckt. In Kombination stehen darauf bis zu zehn Jahre Haft. Dort sitzen sie monatelang ohne Anklage. Diese liegt beim Gericht, wird angefochten, für rechtskräftig erklärt, dann dauert es noch ein bisschen – und siebeneinhalb Monate nach den Festnahmen, am 17.03.2014, findet der erste Prozesstermin statt. Was ist daran politisch?
Der erste Anhaltspunkt ist die Repression gegen die Refugeeprotestbewegung durch Polizei und Innenministerium: Die Festnahmen fanden alle in den Tagen nach acht medial und von Protest außergewöhnlich breit begleiteten Abschiebungen nach Pakistan statt. Die Abgeschobenen kamen aus dem Umfeld der Refugee Camp Vienna, der Bewegung, die seit November 2012 gegen Rassismus und für die Rechte von Asylsuchenden und Migrant_innen kämpfte. Abschiebungen nach Pakistan sind ansonsten selten, diese acht haben dennoch stattgefunden. Die Verhaftungen wegen „Schlepperei“ direkt im Anschluss haben das mediale Bild von den geflüchteten Aktivisten verändert, weil einige der Eingesperrten auch zum Umfeld des Servitenklosters gehörten, in das der Protest zu diesem Zeitpunkt von staatlichen und kirchlichen Autoritäten bugsiert worden war. Waren sie während des Protests und gerade durch die Abschiebungen die armen Opfer, denen Unrecht geschieht und die sich dagegen unter starkem öffentlichen Ressentiment auflehnten, wurden sie mit den Festnahmen – medial immer im Kollektiv gehandelt – zu den „bösen Schlepperbossen“. Die Caritas, Hausherrin im Kloster, fühlte sich ausgenutzt und die in Österreich auch aufgrund ihrer relativen Selbstbestimmung ohnehin höchstens tolerierte Bewegung war vollends delegitimiert.
Dahinter Absicht zu vermuten, ist eine Unterstellung aufgrund von Erfahrung. Die strafrechtliche Verfolgung politisch Bewegter mittels Unterstellung organisierter Kriminalität hat in Österreich fast schon Tradition: Im Falle der AMS-4 aus dem Umfeld der unibrennt-Bewegung und der Tierschützer_innen zwar wenig justitiabel, wenn es aber gegen „Fremde“ geht, auch mit heftigen Urteilen: Im Rahmen der Prozesse um die „Operation Spring“ wurden insgesamt mehrere hundert Jahre Haft verhängt. In jedem Fall – auch bei Freisprüchen – trugen die Bewegungen, aus der die jeweils Verfolgten kamen, politischen und die Angeklagten großen persönlichen Schaden davon.
Ein weiterer Grund, warum dieser Schleppereiprozess – unabhängig davon, ob die Angeklagten tatsächlich Menschen über Grenzen geholfen haben – ein politischer, eigentlich politökonomischer, ist, bezieht sich auf die Gesellschaft, die den entsprechenden Paragraphen hervorbringt: Als „Schlepperei“ verfolgt, wird nach Fremdenpolizeigesetz §114 insbesondere die entgeltliche Unterstützung von Menschen beim Grenzübertritt, denen staatlich, also von der Instanz, die Grenzen schafft, der Grenzübertritt untersagt ist. Nationalstaaten und ihre Grenzen wiederum sind notwendig, um die aktuelle Funktionsweise der Gesellschaft – Kapitalismus – aufrecht zu erhalten. Der Staat garantiert als Souverän seinen Bürgern und Bürgerinnen Rechte. Darunter auch jene, sich im Staatsgebiet aufzuhalten, zu arbeiten und als freie und gleiche Warenbesitzer und WarenbesitzerInnen Geschäfte abzuschließen, also aus Geld mehr Geld zu machen. Allen anderen, also denen ohne den entsprechenden Pass, verwehrt der Staat diese Rechte. Um dies wirksam zu tun, muss er sie unter anderem gewaltsam davon abhalten, auf seinem Staatsgebiet Dinge zu tun, die er nicht möchte – in diesem Fall: sich darin aufhalten. Deshalb müssen im Kapitalismus Grenzen kontrolliert, Asylanträge abgelehnt und Menschen abgeschoben werden. „Der Schlepper“ - so er denn wirklich Entsprechendes tut und nicht nur dessen bezichtigt wird – nun unterläuft diesen staatlichen Zugriff und verschafft den vom Nationalstaat Ausgeschlossenen Zutritt. Grenzen und ihr Übertritt unterliegen strenger Kontrolle und die sie illegalerweise Übertretenden können selten einfach ein Ticket kaufen. Stattdessen müssen sie gefährliche, oft tödliche Reiserouten und Verkehrsmittel wählen, etwa Container oder Schlauchboote. Dass diese Gefahren und Zumutungen als moralische Unmenschlichkeit „dem Schlepper“ angelastet wird, ist staatstragende Ideologie. Es ist die Grenzabschottung, die Menschen gefährdet und tötet, nicht die Boshaftigkeit einzelner.
Das allseits beschworene Recht auf Asyl wird durch die Unmöglichkeit, Grenzen legal zu übertreten ad absurdum geführt. Es gibt de facto keine Möglichkeit, in Österreich oder einem anderen EU-Staat Asyl zu beantragen, ohne sich dort aufzuhalten. Asylanträge können nur im Inland gestellt werden, hierzu ist also eine Einreise notwendig. Wird kein Visum gewährt (wie in den allermeisten Fällen), bleibt nur der illegale Weg – und dabei ist oft Hilfe nötig. Diese bieten Schlepper an.
Weil wir im Kapitalismus leben, braucht auch der Schlepper Geld. Er bietet eine Dienstleistung an und verlangt dafür in manchen Fällen Geld, einfach weil die Dienstleistung zahlungskräftig nachgefragt wird. Dienstleistung gegen Bezahlung ist Tausch, ein zutiefst kapitalistischer Vorgang, der den Staat als Hüter des Kapitalismus normalerweise nicht stört. Hier steht er dennoch unter Strafe.
Schlepperei sowie das im Rahmen des illegalisierten Grenzübertritts stattfindende Leid und Tod werden also notwendigerweise vom Kapitalismus und seinem bewaffneten Garanten Nationalstaat hervorgebracht. Im besten staatsbürgerlichen Bewusstsein werden sie aber nicht als eine weitere systemische Zumutung begriffen, deren Erkennen nur zur Kritik des falschen Ganzen führen könnte, sondern moralisierend auf „Schlepper“ projiziert. Mit ihrer Verfolgung werden der Staat, ursächlich für das nicht zu leugnende Leid, und sein Hüter zur Schutzinstanz derer stilisiert, die das Leid seiner Grenzabschottung zu tragen haben. Denn anders als Kapital, Staat, Nation und Grenzen kann „der böse Schlepper“ weggesperrt werden. Ist er einmal hinter Gittern, kann die tödliche Normalität weiter wüten.
Für weitere Informationen und Updates zum Prozess: http://solidarityagainstrepression.noblogs.org/
Nikolai Schreiter studiert Internationale Entwicklung an der Universität Wien.